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Mietratgeber

Agenturgebühren in Luxemburg: 50/50 geteilt

Seit dem 1. August 2024 werden die Gebühren einer Immobilienagentur für eine Vermietung zu gleichen Teilen zwischen Vermieter und Mieter geteilt. Eine anderslautende Klausel im Mietvertrag ist unwirksam.

Aktualisiert am 24. Oktober 2026 · Offizielle Quellen: guichet.lu, logement.lu und gouvernement.lu

Wer zahlt die Agenturgebühren bei einer Vermietung?


Vermieter und Mieter, je zur Hälfte. Ist eine Immobilienagentur oder ein anderer Vermittler beteiligt, werden dessen Gebühren und Provisionen zu 50/50 geteilt, egal wer die Agentur beauftragt hat.

Seit wann gilt diese Regel?


Sie stammt aus der Reform des Gesetzes über den Wohnraummietvertrag (Gesetz vom 23. Juli 2024), in Kraft seit dem 1. August 2024. Sie gilt für Mietverträge, die ab diesem Datum geschlossen werden.

Kann der Mietvertrag alle Gebühren dem Mieter auferlegen?


Nein. Jede Klausel im Mietvertrag, die eine andere Aufteilung vorsieht, ist nichtig und unwirksam: Die Aufteilung zu 50/50 gilt trotzdem.

Was, wenn ich mehr als die Hälfte zahlen soll?


Verlangen Sie eine Aufstellung der Gebühren und verweisen Sie auf die 50/50-Regel. Halten Sie schriftlich fest, was Ihnen berechnet wird. Bei einem Streit über den Mietvertrag ist das Friedensgericht (justice de paix) zuständig; bei einem Streit über Miete oder Nebenkosten kann auch die Mietkommission (commission des loyers) angerufen werden.

Gehören die Agenturgebühren zur Mietkaution?


Nein. Das sind zwei verschiedene Dinge. Die Mietkaution, höchstens 2 Monatsmieten, wird am Ende des Mietvertrags zurückgezahlt; die Agenturgebühren bezahlen die Leistung des Vermittlers.

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Offizielle Quellen (abgerufen am 24. Oktober 2026)

Dieser Ratgeber fasst die allgemeinen Regeln zusammen. Für einen konkreten Fall halten Sie sich an die offiziellen Quellen oder an einen Rechtsberater.